19 % oder 7 % je Position. 0 % gilt nur für Photovoltaik-Anlagen (§ 12 Abs. 3 UStG).
Ohne Umsatzsteuer. Auf der Rechnung steht: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Ihr Kunde schuldet die Umsatzsteuer, z. B. bei Bauleistungen an eine Baufirma mit Bescheinigung USt 1 TG, bei Gebäudereinigung oder Metallen. Auf der Rechnung steht „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, ohne Steuerbetrag. Nötig: USt-IdNr. oder Steuernummer des Kunden. Nicht für Kleinunternehmer.
Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, z. B. Beratung oder Software. Ihr Kunde versteuert sie in seinem Land (Reverse Charge). Nötig: Ihre USt-IdNr. und die des Kunden. Nicht für Arbeiten an einem Grundstück in Deutschland. Den Umsatz melden Sie in der Zusammenfassenden Meldung.
Ware geht an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land. Nötig: Ihre USt-IdNr. und die des Kunden. Heben Sie den Nachweis auf, dass die Ware angekommen ist (Gelangensbestätigung). Rechnung bis zum 15. des Folgemonats, Umsatz in die Zusammenfassende Meldung.
Ware geht in ein Land außerhalb der EU, z. B. in die Schweiz. Nötig: Ihre USt-IdNr. Den Ausfuhrnachweis (Ausgangsvermerk vom Zoll) bewahren Sie getrennt auf.
Dienstleistung an ein Unternehmen außerhalb der EU, z. B. in der Schweiz oder den USA. In Deutschland nicht steuerbar. Nötig: Ihre Steuernummer.
Steuerfreie Leistungen nach § 4 UStG, z. B. Heilbehandlung oder Unterricht. Der Grund steht auf der Rechnung.